Kommentar zum Praxisleitfaden Forschungsförderung des BMFTR

Ein Kommentar der AG PGF

09. September 2026

Bezugstext: „Praxisleitfaden für Partizipation in der Forschungsförderung für das BMFTR und seine Projektträger“ (BMFTR, 2026)

Aus Sicht der AG Partizipative Gesundheitsforschung (PGF) stellt der Praxisleitfaden für Partizipation in der Forschungsförderung des BMFTR einen wichtigen und sehr begrüßenswerten Schritt dar. Er adressiert – teilweise sehr detailliert und konkret – relevante und bisher wenig beachtete Aspekte partizipativer Forschung bzw. Forschungsförderung.

Der Leitfaden ist bewusst als praxisorientiertes Instrument für Fachreferate und Projektträger konzipiert. Dadurch steht ein prozess- und administrativ orientiertes Verständnis von Partizipation im Vordergrund. Darüber hinaus ist der Leitfaden disziplinenübergreifend formuliert und berücksichtigt dadurch Besonderheiten der PGF (und anderer Wissenstraditionen) nur am Rande. Partizipation wird vor allem als Instrument zur Verbesserung von Forschung und Forschungsförderung beschrieben, während die demokratische Bedeutung gemeinsamer Wissensproduktion und geteilter Entscheidungsmacht in den Hintergrund tritt. Vor dem Hintergrund des parallel entstandenen, community-basierten „Leitfadens für Partizipation in der Forschung“ wird dieser Unterschied besonders deutlich: Während der Leitfaden für Partizipation in der Forschung als normativer Kompass aus der Praxis heraus fungiert, bleibt der BMFTR-Leitfaden stärker im Förderprozess verankert.

Dieses Spannungsverhältnis zeigt sich bereits im zugrunde liegenden Partizipationsverständnis des Leitfadens. Partizipation wird überwiegend unter funktionalen Gesichtspunkten gefasst: Im Vordergrund steht die Frage, unter welchen Bedingungen sich Partizipation lohnt und welchen wissenschaftlichen Mehrwert sie erzeugt. Ethisch-gesellschaftliche Rationale und die demokratische Mitgestaltung akademischer Wissensproduktion finden demgegenüber weniger Beachtung.. Aus der öffentlichen Finanzierung von Forschung ergibt sich jedoch eine demokratische Verpflichtung, diejenigen einzubeziehen, deren Lebenswirklichkeiten Gegenstand der Forschung sind. Dieser werte-basierte, normative Ausgangspunkt tritt im Leitfaden gegenüber Fragen der Effizienz, Innovation und des Transferpotenzials von Forschung in den Hintergrund. Im Kontext des Community-Leitfadens wird deutlich, dass hier unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden: Während der BMFTR-Leitfaden die Förderpraxis stärkt, betont der Leitfaden für Partizipation in der Forschung stärker die demokratische und ethische Dimension gemeinsamer Wissensproduktion.

In diesem Zusammenhang bleiben demokratische Prinzipien wie Teilhabegerechtigkeit, epistemische Gerechtigkeit, oder Mitbestimmung über öffentliche Ressourcen weitgehend unberücksichtigt. Aus Sicht der PGF wäre es wichtig, die Forschungsförderung auch als eine Form demokratischer Ressourcenverteilung zu verstehen und die daraus erwachsenden Konsequenzen systematisch zu diskutieren – etwa hinsichtlich der Fragen, wer über Forschungsfragen entscheidet, wer Forschungsprioritäten setzt und wer wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Definitionsmacht besitzt. Gerade diese Fragen bilden aus unserer Sicht den Kern demokratisch legitimierter partizipativer Forschung. Im BMFTR-Leitfaden werden sie zwar punktuell berührt, aber nicht als leitende Prinzipien der Forschungsförderung verankert. Der Community-Leitfaden setzt hier einen stärker normativen Akzent und kann als Referenz dienen, um diese Dimensionen in der eigenen Praxis und in disziplinspezifischen Weiterentwicklungen systematischer zu berücksichtigen.

Dazu passt, dass Machtstrukturen und Machtverhältnisse im Kontext partizipativer Forschung und Forschungsförderung vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erhalten. Der Leitfaden thematisiert diese Verhältnisse relativ spät und lediglich in einem kurzen Abschnitt (Kapitel 3.3.2.8). Vor dem Hintergrund theoretischer und methodischer Grundlagen der PGF greift dies aus unserer Sicht zu kurz. Wichtige Aspekte wie institutionelle Macht, wissenschaftliche Deutungshoheit, epistemische Macht, Kontrolle über Fördermittel, Fragen der Koproduktion und Co-Governance sowie ethische Fragestellungen rund um Daten- und Veröffentlichungshoheit sowie Co-Ownership bleiben weitgehend unberücksichtigt. Partizipation bedeutet aus Sicht der PGF, und entspricht auch der im Leitfaden unter 3.3.2.2 formulierten Abgrenzung von Pseudopartizipation, nicht nur Beteiligung, sondern immer auch Umverteilung, beispielsweise von Entscheidungsmacht. Dieses Verständnis wird im Leitfaden nur punktuell sichtbar. Der Community-Leitfaden bietet hier mit seinen Handlungsfeldern zu Macht, Rollen und Reflexion eine hilfreiche Ergänzung, um diese Dimensionen in der eigenen Projektpraxis und in disziplinspezifischen Leitlinien stärker zu berücksichtigen.

Dies spiegelt sich auch in den Empfehlungen zur Finanzierung wider. Verbindliche Modelle gemeinsamer Steuerung partizipativer Projekte oder der Forschungsförderung werden kaum aufgegriffen. Aus PGF-Sicht wäre eine Auseinandersetzung mit Formen gemeinsamer Governance, etwa Vetorechten, gemeinsamer Budgetverantwortung oder gemeinsamer Prioritätensetzung, wünschenswert gewesen. So bleibt Partizipation überwiegend wissenschaftlich kontrolliert. Begrüßenswert ist hingegen die Empfehlung zur Förderung von Vorphasen: Diese Möglichkeit ist aus unserer Sicht entscheidend, um eine frühe Zusammenarbeit mit echtem Gestaltungsspielraum bei der Priorisierung und gemeinschaftlichen Entwicklung von Forschungsfragen zu ermöglichen. Hier zeigt sich, dass der Leitfaden wichtige Impulse setzt, die in der Praxis weiter aufgegriffen werden können.

Auch die vorgeschlagenen Formen der Honorierung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen bleiben weitgehend ehrenamtsorientiert, was je nach Ansatz durchaus angemessen erscheinen kann, aus Sich der PGF aber problematisch ist. Denn Menschen leisten im Kontext partizipativer Forschung keine „freiwillige Hilfe“, sondern wissenschaftliche Arbeit. Entsprechend sollten eine angemessene Vergütung und Beschäftigungsmöglichkeiten selbstverständliche Bestandteile entsprechender Förderkonzepte sein. Es wäre wünschenswert, dass Spezifika der Honorierung zukünftig stärker berücksichtigt und konkretisiert werden.Teilweise finden sich Informationen dazu in Förderrichtlinien oder zugehörigen Leitfäden, bisher fehlen aber Richtwerte oder Empfehlungen, was auf Seiten von Antragstellenden (bei Forschenden und Mitarbeitenden in der Drittmittelverwaltung) zu Unsicherheiten führt.

Zwar wird im Abschnitt „Zuwendungsempfänger“ die Möglichkeit erwähnt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen Projekte koordinieren oder die Konsortialführung übernehmen können. Die hierfür erforderlichen strukturellen Voraussetzungen auf Ebene der Forschungsförderung – etwa angepasste Antragsverfahren, Verwaltungsstrukturen oder Förderbedingungen – werden jedoch kaum thematisiert. Bereits die durchgängige Verwendung von Begriffen wie „Beteiligung“, „Einbindung“ oder „Einbeziehung“ verdeutlicht, dass von zivilgesellschaftlichen Organisationen initiierte und verantwortete Forschungsprozesse im Leitfaden nur am Rande mitgedacht wurden.

Hinzu kommt, dass der Begriff „Zivilgesellschaft“ weitgehend undefiniert bleibt. Eine Differenzierung zwischen individuell Beteiligten, Selbstvertretungsorganisationen, Communities, sozialen Bewegungen, Betroffenenorganisationen, Patient*innenorganisationen oder anderen marginalisierten Gruppen erfolgt kaum. Aus Sicht der PGF wäre eine solche Differenzierung wichtig, da diese Akteur*innen unterschiedliche Formen demokratischer Legitimation und unterschiedliche Rollen in partizipativen Forschungsprozessen besitzen. Damit verbunden ist die Frage nach Anerkennung von Erfahrungswissen als gleichwertige Wissensform. Der Leitfaden spricht Praxis- und Erfahrungswissen zwar als Mehrwert an, rahmt es aber vorangig als Ergänzung zur wissenschaftlichen Basis. Aus unserer Sicht kann dies dazu führen, bestehende epistemische Ungleichheiten zu reproduzieren.

PGF findet häufig gemeinsam mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen statt, die im Leitfaden ebenfalls als Desiderat partizipativer Forschung ausgewiesen werden. Obwohl Diversität thematisiert wird, fehlen konkrete Strategien für die Förderung partizipativer Forschung mit Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen, Menschen ohne Aufenthaltsstatus, wohnungslosen Menschen, Menschen mit Armutserfahrung, Kindern und Jugendlichen oder älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf. Entsprechend bleiben auch Empfehlungen zur strukturellen Barrierefreiheit vergleichsweise allgemein. Zwar werden Gebärdensprache, Untertitel und einfache Sprache erwähnt, weitergehende Aspekte wie unterstützte Kommunikation, barrierefreie Honorierungsverfahren, digitale Teilhabegerechtigkeit, kultursensible Moderation oder Mehrsprachigkeit als Standard finden jedoch kaum Berücksichtigung.

Auch das Thema Evaluation wird überwiegend instrumentell behandelt und reflektiert die damit verbundenen demokratischen und ethischen Fragen nur begrenzt. So bleibt beispielsweise offen, wer den Erfolg eines Projektes oder einer Fördermaßnahme bewertet. Aus Sicht der PGF sollten Communities selbst an der Evaluation beteiligt sein; nicht nur Partizipation sollte evaluiert werden, sondern auch die Evaluation selbst partizipativ gestaltet sein, wie im Empfehlungspapier von PartNet und anderen Forschungsinstitutionen zur Frage der Meta-Forschung verdeutlicht wurde. Internationale Qualitätsstandards der PGF fordern darüber hinaus eine kontinuierliche Reflexion von Macht, Rollen, Konflikten, Privilegien und Ausschlüssen – Aspekte, die im Leitfaden ebenfalls eher am Rande behandelt werden.

Zusammenfassend stellt der Leitfaden einen gut strukturierten administrativen Praxisleitfaden für Beteiligung in der Forschungsförderung dar. Aus der Perspektive der PGF werden jedoch zentrale normative Grundlagen partizipativer Forschung – insbesondere die Demokratisierung von Wissenschaft, Machtteilung, epistemische Gerechtigkeit und die Ko-Produktion von Wissen – zu wenig berücksichtigt. Diese Aspekte werden zwar punktuell angesprochen, aber nicht als leitende Prinzipien der Forschungsförderung verankert. Gerade hierin sehen wir das größte Potenzial für eine Weiterentwicklung des Leitfadens und/oder Spezifizierung für verschiedene Disziplinen. Das würde auch dem Umstand gerecht, dass sich partizipative Ansätze in der BMFTR-geförderten Gesundheitsforschung zunehmend etablieren, und darum auch einer gesonderten Betrachtung bedürfen.